Corona-Hilfen für Unternehmer, das Dokument als Pdf zum Download
- Kurzarbeitergeld → bei der nächsten Arbeitsagentur beantragen
Erleichterte Zugangsvoraussetzungen
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- - Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10%
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- - Teilweiße oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
- - Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
- - Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit
- Unterstützung durch die KFW und landeseigene Förderbanken
→ KfW Unternehmerkredit (mind. 5 Jahre am Markt)
→ ERP Gründerkredit (weniger als 5 Jahre am Markt, max. Umsatz nicht mehr als 500 Millionen Euro)
→ KfW Kredit für Wachstum (Digitalisierung & Innovation)
→ an Hausbank wenden oder an Finanzierungspartner, die KfW Kredite durchleiten
→ Zudem wird die KfW je ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen
Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorrübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind
- Steuerliche Entlastungen
→ Herabsetzung von Steuervorzahlungen (normalerweise stehen am 10.06.2020 die Einkommenssteuer und die Körperschaftssteuer Vorauszahlungen für das 2te Quartal 2020 an)
→ Stundung von Steuern (an das Finanzamt wenden)
- - Finanzamt kann in Teilen oder komplett die Vorauszahlung von Steuern aussetzen
- - Es fallen keine Stundungszinsen an (für Körperschaftssteuern/Gewerbesteuern/Umsatzsteuern)
- - Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung
- unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.
→ Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen (an die Krankenkasse wenden)
- Möglich, wenn Sie oder Ihr Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten geraten würden, ausgenommen sind jedoch Unternehmer, deren Zahlungsschwierigkeiten nicht nur vorrübergehend sind
Anordnungen des Freistaats Bayern:
→ Katastrophenfall wurde ausgerufen (16.03.2020), ein Sondervermögen von bis zu 10 Milliarden wird eingerichtet
→ Ziel der Finanzierungshilfen
Primäres Ziel ist die Bereitstellung zusätzlicher Liquidität, die es den Unternehmen ermöglicht, die schwierige Zeit zu überbrücken und sich zu stabilisieren.
→ Finanzierungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Unterstützung der Unternehmen ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbanken, die nachfolgenden Angebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden.
→ Ihr Weg zu den Finanzierungshilfen
Erster Ansprechpartner für die finanziellen Unterstützungsangebote der LfA Förderbank Bayern, der KfW sowie der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB) ist grundsätzlich Ihre Hausbank – diese berät und beantragt die finanziellen Hilfen bei der LfA und BBB.
- Liquiditätshilfen (v. Freistaat Bayern)
- - Bayerischer Schutzschirm
- - Bayern Fonds (Staat wird Beteiligter)
- - Soforthilfe für Betriebe die in Not kommen von bis zu 30.000 Euro
→ Die Bayerische Staatsregierung wird ein Soforthilfeprogramm einrichten, das sich an Betriebe richtet, die von der Coronakrise besonders geschädigt wurden.
Antragsberechtigte: Anträge können von kleinen und mittleren gewerblichen Unternehmen und von Angehörigen Freier Berufe mit jeweils weniger als 250 Mitarbeitern, entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro sowie mit einer Betriebsstätte in Bayern gestellt werden.
Höhe der Soforthilfe: Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro.
Informationen zur Beantragung unter: Corona Soforthilfe Freistaat Bayern
→ Den betroffenen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus eine kostenlose Beratung, die bewährten Darlehensprogramme sowie Risikoentlastungen durch Haftungsfreistellungen und Bürgschaften der LfA zur Verfügung
→ Der Freistaat Bayern stellt mit einer weiteren Rückbürgschaft über 100 Millionen Euro sicher, dass die LfA Förderbank Bayern zusätzliche Risiken übernehmen kann.
→ In der aktuellen Situation dürfte für viele Unternehmen die Sicherung der Liquidität im Vordergrund stehen. Hierfür bieten sich insbesondere der Universalkredit und der Akutkredit der LfA an.
Repräsentanz der LfA in Nürnberg
Kontakt: Telefon: 0911 81 00 8-00 bzw. 0911 81 00 8-14; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hotline der LfA-Förderberatung
Telefon: 089 / 21 24 - 10 00
Für Unternehmen aus den Handel, Handwerk, Hotel und Gaststätten sowie Gartenbau ist die Bürgschaftsbank Bayern GmbH ein wichtiger Ansprechpartner.
Kontakt: 089 54 58 -5 70
Hotline des Bayerischen Wirtschaftsministeriums
Telefon: 089 2162-2101
Per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mo.–Do.: 07:30–17:00 Uhr, Fr.: 07:30–16:00 Uhr
- Bürgschaftsprogramme
Bei nicht ausreichenden Sicherheiten können Darlehen der Banken verbürgt werden:
- - Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB):Die BBB übernimmt Bürgschaften für Kredite von kleinen und mittleren Unternehmen in Bayern, die den Branchen Handel, Handwerk,
- Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten- und/oder Landschaftsbau zuzuordnen sind. Der Bürgschaftsbetrag ist bis zu 1,25 Millionen Euro möglich.
- Weitere Auskünfte erteilt die Bürgschaftsbank Bayern GmbH unter der Telefonnummer 089 545857-0.
- - Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern:Die LfA übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler. Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- und
- Avalkredite, die wegen mangelnder bankmäßiger Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten. Der Bürgschaftsbetrag ist bis zu 5 Millionen Euro möglich. Darüber hinaus können auch
- Staatsbürgschaften übernommen werden. Für Handwerk, Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten- und/oder Landschaftsbau steht das Bürgschaftsangebot der Bürgschaftsbank
- Bayern GmbH (s. o.) zur Verfügung. Weitere Auskünfte erteilt die Förderberatung der LfA Förderbank Bayern unter der Telefonnummer 089 2124-1000.
→ Aktivierter Mittelstandsschirm
Der Mittelstandschirm mit den bewährten Instrumenten aus der Finanzmarktkrise wurde aktiviert. Der aktivierte Mittelstandsschirm umfasst die nachfolgenden Instrumente:
- - Darlehensprogramme inkl. verbesserter Haftungsfreistellungen der LfA:Über den Universalkredit kann auch der allgemeine Betriebsmittelbedarf finanziert werden. Es besteht eine 60-prozentige
- Haftungsfreistellung für Universalkredit-Darlehen an kleine und mittlere Unternehmen bis 2 Millionen Euro. Weitere Verbesserungen sind bereits geplant: So sollen Haftungsfreistellungen im
- Universalkredit zukünftig auch für große Unternehmen mit einem Konzernumsatz von 500 Millionen Euro und für Darlehen bis 4 Millionen Euro möglich sein.
- - Bürgschaftsinstrumentarium:Das bewährte Bürgschaftsinstrumentarium steht uneingeschränkt zur Verfügung. Aktuell beträgt die maximale Bürgschaftsquote für Betriebsmittelkredite 50 Prozent.
- Der Zugang für die Verbürgung von Betriebsmittelkrediten wurde sowohl bei LfA- als auch bei Staatsbürgschaften vereinfacht. Für besonders betroffene Unternehmen können Rettungs- und
- Umstrukturierungsbürgschaften gewährt werden.