Es kommt immer wieder vor, dass Mandanten Aufforderungen von Rechtsanwälten nicht ernst nehmen, wegen Urheberechtsverletzugen im Internet (Downloads von Film- und Musikwerken u.a.) Unterlassungserklärungen abzugeben und Zahlungen zu leisten. Diese kommen dann erst mit gerichtlichen Klagen oder Mahnbescheiden zum eigenen Rechtsanwalt und sind über die Höhe der Kosten etc. schockiert.
Aufforderungen von Rechtsanwälten wegen Urheberrechtsverletzungen u.a. (von den Rechtsanwälten Waldorff & Frommer u.a.) sind in der Regel keine Abzocke sondern ernstzunehmende Erklärungen und Forderungen. Diesen liegen von Gegnern behauptete Urheberrechtsverletzungen wegen Downloads und Streamings im Internet zugrunde. Ob diese zutreffen oder nicht, muss natürlich geprüft werden. Die "Methode Kopf in den Sand" und Nichtstun ist aber die schlechteste Alternative der Reaktion, weil in aller Regel kostenintensive gerichtliche Maßnahmen folgen, wenn man nicht vernünftig schriftlich reagiert.
Deshalb: nach Erhalt eines Schreibens sofort anwaltlichen Rat holen und reagieren!