Der BGH hat imm Zusammenhang mit eine Filesharing-Fall entschieden, dass die Abschaffung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber durch das seit 2017 geltende TMG rechtens ist.
Ein Produzent und Vermarkter von Computerspielen hatte einen Mann verklagt, über dessen Internetanschluss 2013 in einer Tauschbörse ein Spiel zum download angeboten worden war. Die Firma mahnte den Anschlussinhaber ab und forderte ihn zur Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Der IT-Fachmann, der fünf offene Wlan-Hotspots und zwei Übergangsknoten zum Tor-Netzwerk betreibt, wies die Verantwortung für illegale Uploads zurück. Über das dezentrale Tor-Netzwerk können Menschen anonym über Tor-Zugangsknoten auf fremden Rechnern im Internet surfen