Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in Anlehnung an Entscheidungen des EuGH geurteilt, dass Urlaub vererbbar ist. Eine Witwe hatte den Abnglungsanspruch nach ihrem verstorbenen Mann wegen 25 offener UIrlaubstage geltend gemacht.
Laut BAG ist der Urlaub als Vermögenswert des Erblassers Teil des Nachlasses und der Abgeltungsanspruch war im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Witwe übergegangen.