Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue, ab 01.01.2018 geltende Düsseldorfer Tabelle aufgelegt.
Das Tabellenwerk ist unter anderem maßgebend für die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts.
Die Einkommensstufen als Grundlage der Unterhaltsberechnung wurden angepasst. Die Einkommensstufe 1 gilt jetzt bis zu einem unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen von € 1.900 (bisher: € 1.500).
Außerdem wurde eine neue Einkommensstufe 10 für ein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen von € 5.101 - € 5.500 eingeführt.
Wir raten Unterhaltspflichtigen (vor allem solchen mit einem Einkommen zwischen € 1.500 und € 1.900 netto) dringend, bestehende Unterhaltstitel (Jugendamtsurkunden, Gerichtsbeschlüsse u.a.) überprüfen und ggf. anpassen zu lassen, um wirtschaftliche Nachteile durch zu hohe Unterhaltszahlungen zu vermeiden.
Unterhaltsberechtigte Kinder von gut verdienenden unterhaltspflichtigen Eltern sollten bestehende Titel ebenfalls prüfen lassen, dass sie nicht zu geringen Unterhalt beziehen.
Auch das Kindergeld wird ab 01.01.2018 etwas erhöht.