Am 28.04.2020 tritt die Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit neuem Bußgeldkatalog in Kraft.
Es werden höhere Bußgelder u.a. für das Parken in zweiter Reihe, das rechtswidrige Benutzen einer Rettungsgasse und für Geschwindigkeitsverstöße eingeführt.
Geändert wird unter anderem:
- Das Halten in zweiter Reihe kostet ab diesem Tag € 55,
- Es wird ein Fahrverbot ab Geschwindigkeitsüberschreitungen um 21 km/h (bisher: 31 km/h) verhängt,
Fahrer, die rechtswidrig eine Retungsgasse nutzen oder sich an Einsatzfahrtzeuge dranhängen, bekommen nach neuem Recht eine Geldbuße von € 240, zwei Punkte im Fahreignugsregister und einen Monat Fahrverbot, - wer im Notfall außerorts oder auf Autobahnen keine Rettungsgasse bildet, bekommt € 200 Geldbuuße, einen Punkt im Fahreignugsregister und einen Monat Fahrvberbot,.
Die neuen Regeln gelten für alle Verkehrsodnungswidrigkeiten,die ab dem 28.04.2020 begangen werden. Für frühere Vergehen gilt das Gesetz in seiner bis 27.04.2020 bestehenden Fassung.
Gerne beraten wir Sie über Details. Bitte beachten Sie diese Neuerungen.