Seit 07.08.2019 gilt in Bayern die Mieterschutzverordnung.
Das Gesetz gilt bis 31.07.2020 und regelt,
- dass 162 namentlich genannte bayerischen Städte und Gemeinden von der Mietpreisgrenze (kappungsrgrenze) erfasst sind.
- eine Kündigungssperrfrist von 10 Jahren für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nach deren Verkauf.
Informieren Sie sich unbedingt umfassend über Ihre Rechte und Pflichten vor einer Mieterhöhung oder einer Kündigung.