Der in Leipzig ansässige Strafsenat des BGH hat Revisionen gegen zwei Urteile (der Landgerichte Hamburg und Berlin) verworfen, mit denen zwei Ärzte von den Vorwürfen der Beihilfe zur Selbtsttötung und unterlassener Hilfeleistung frei gseprochen wurden.
In beiden Fällen hatten Frauen freiverantwortlich den Suizid gewählt. Die Ärzte hatte als straffreie Beihilfe die Medikamente für die Selbsttötung zur Verfügung gestellt.