Die Familiensenate des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf werden zum 01.01.2020 den Mindestunterhalt für die Einkomens- und Altersgruppen anpassen und eine neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlichen. Der Unterhalt für die Altersgruppe 4 (ab 18 Jahren) bleibt im Wesentlichen unverändert.
Geändert werden die Selbstbehalte zugunsten der Unterhaltspflichtigen, das heißt den Zahlungspflichtigen muss nach Zahlung des Unterhalts mehr Geld bleiben als bisher.
Informieren Sie sich rechtzeitig dass Sie Ihre Unterhaltszahlungen und Daueraufträge rechtzteitig anpassen.